1. Für die Vermittlung oder den Nachweis zum Abschluss von Verträgen erhält CODELO Immobilien e.K. beim Verkauf zwischen 3,57 und 4,76% vom Kaufpreis, bei Vermietungen 2,38 Monatskaltmieten.
2. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung sofort fällig. Werden die Courtage oder ein Aufwandsersatz nicht pünktlich vom Auftraggeber bezahlt, ist die Courtage mit 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz ab dem 1. Tag des Verzuges zu verzinsen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Nachweis führt, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Provision beinhaltet alle Nebenkosten und Aufwendungen von CODELO Immobilien e.K. für Schreibauslagen, Porti, Anzeigen, etc., soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. CODELO Immobilien e.K. behält sich ausdrücklich vor, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu sein. CODELO Immobilien e.K. wird den gesetzlichen Vorgaben entsprechend einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit dem Verkäufer in entsprechender oder in gleicher Höhe abschießen.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Weitergabe der von CODELO Immobilien e.K. erteilten Informationen an Dritte zu unterlassen. Hierzu bedarf es der ausdrücklich schriftlichen Genehmigung von CODELO Immobilien e.K.. Im Falle eines Verstoßes hiergegen, insbesondere im Fall der Weitergabe eines Nachweises, haftet er CODELO Immobilien e.K. für die CODELO Immobilien e.K. entgangene Provision, wenn ein Vertragsabschluss folgt. Schadenersatzansprüche von CODELO Immobilien e.K. können zusätzlich geltend gemacht werden.
5. Soweit dem Kunden schon ein Angebot bekannt ist, muss er dies unverzüglich schriftlich unter Bekanntgabe der Quelle mitteilen, wobei die Frist längstens 10 Tage beträgt. Soweit der Kunde gegen diese Verpflichtung verstößt, behält sich CODELO Immobilien e.K. Schadenersatzansprüche vor.
6. Soweit der Auftraggeber keine Vertragsabsichten mehr hat, ist er verpflichtet, CODELO Immobilien e.K. unverzüglich hiervon eine schriftliche Mitteilung zu geben.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CODELO Immobilien e.K. mitzuteilen, wann der Abschluss des Hauptvertrages stattfindet. Soweit dies nicht möglich ist, ist er verpflichtet, CODELO Immobilien e.K. unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrages zu unterrichten und ihm eine Abschrift dieses Vertrages zu übersenden.
8. Der Auftraggeber kann Schadenersatzansprüche gegenüber CODELO Immobilien e.K. nur dann geltend machen, wenn CODELO Immobilien e.K vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen etc. beruhen ausschließlich auf den Angaben, die CODELO Immobilien e.K. von den Objektanbietern erhalten hat und werden demgemäß an den Auftraggeber weitergegeben.
CODELO Immobilien e.K übernimmt für diese Angaben und deren Richtigkeit keinerlei Haftung.
9. Jede Ergänzung oder Änderung dieser Geschäftsbedingungen muss schriftlich erfolgen und bedarf der Schriftform, was auch für die Schriftformklausel selbst gilt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pforzheim, soweit ein Maklervertrag mit einem Vollkaufmann geschlossen wird.